Wer ist zuständig?
Der zuständige Unfallversicherungsträger veröffentlicht die für den Betrieb geltende Fassung.
Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert, wie Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit eingesetzt werden. Entscheidend sind Betriebsgröße, Betreuungsform und die Fassung des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Das Arbeitssicherheitsgesetz gibt den Grundrahmen vor. Die DGUV Vorschrift 2 beschreibt verbindlicher, wie Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit eingesetzt werden, welche Anforderungen gelten und wie über die Unterstützung berichtet wird.
Der DGUV-Mustertext 2024 unterscheidet Betreuungsformen nach Größe und Voraussetzungen des Betriebs. Für die konkrete Umsetzung ist die jeweils in Kraft gesetzte Fassung der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse maßgeblich.
Primärquelle und aktuelle Mustertexte: DGUV zur Vorschrift 2
Eine abstrakte Einsatzzeit allein schafft noch keine wirksame Betreuung. Rollen, betriebsspezifischer Bedarf und Folgeaufgaben müssen zusammengeführt werden.
Der zuständige Unfallversicherungsträger veröffentlicht die für den Betrieb geltende Fassung.
Betriebsgröße, Branche und Voraussetzungen beeinflussen Betreuungsform und Umfang.
Betriebsarzt, Sifa und Arbeitgeber benötigen einen laufenden Austausch über Bedarf und Umsetzung.
Die konkrete Ausgestaltung gehört in fachkundige Beratung. Organisatorisch helfen vier klar getrennte Schritte.
Schritt 01
Zuständigen Träger und aktuell in Kraft gesetzte Vorschrift bestimmen.
Schritt 02
Größe, Branche, Gefährdungen und mögliche Betreuungsform fachlich klären.
Schritt 03
Betriebsarzt, Sifa und Arbeitgeber stimmen Bedarf und Zusammenarbeit ab.
Schritt 04
Beratung, Maßnahmen, offene Punkte und Berichte laufend nachvollziehen.
Die DGUV veröffentlicht einen Mustertext. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen setzen trägerspezifische Fassungen in Kraft und beraten Mitgliedsbetriebe zur Anwendung. Diese Seite bietet Orientierung, keine Rechtsberatung.
Die Fachartikel erklären den Rahmen. Die Rollen- und Leistungsseiten zeigen, wie daraus laufende Zusammenarbeit wird.
Den gesetzlichen Grundrahmen für Betriebsarzt, Sifa und ASA verstehen.
Mehr erfahren →Betreuungsbedarf und laufende Partnerleistung organisatorisch verbinden.
Mehr erfahren →Begehungen, Maßnahmen und Berichte im gemeinsamen Arbeitsstand führen.
Mehr erfahren →Das ASiG legt den gesetzlichen Grundrahmen für Bestellung, Aufgaben und Zusammenarbeit von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit fest. Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert den Einsatz und die Betreuungsformen für Mitgliedsbetriebe der Unfallversicherungsträger.
Die DGUV nennt je nach Betriebsgröße und Voraussetzungen Regelbetreuung und alternative Betreuung. Welche Variante konkret gilt, ergibt sich aus der Fassung des zuständigen Unfallversicherungsträgers und der betrieblichen Situation.
Die DGUV beschreibt mehr Klarheit und Flexibilität, unter anderem bei digitaler Beratung. Der Mustertext wurde Ende 2024 beschlossen; trägerspezifische Fassungen werden seit 2025 schrittweise in Kraft gesetzt.
Praxly verbindet Betriebsarzt, Sifa und betriebliche Verantwortliche in einem nachvollziehbaren Arbeitsstand.