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Fachwissen · DGUV Vorschrift 2

DGUV Vorschrift 2: Was Unternehmen für ihre Betreuung einordnen müssen.

Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert, wie Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit eingesetzt werden. Entscheidend sind Betriebsgröße, Betreuungsform und die Fassung des zuständigen Unfallversicherungsträgers.

Stand: August 2026

Die Vorschrift verbindet gesetzlichen Auftrag und konkrete Betreuungsorganisation.

Das Arbeitssicherheitsgesetz gibt den Grundrahmen vor. Die DGUV Vorschrift 2 beschreibt verbindlicher, wie Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit eingesetzt werden, welche Anforderungen gelten und wie über die Unterstützung berichtet wird.

Der DGUV-Mustertext 2024 unterscheidet Betreuungsformen nach Größe und Voraussetzungen des Betriebs. Für die konkrete Umsetzung ist die jeweils in Kraft gesetzte Fassung der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse maßgeblich.

Primärquelle und aktuelle Mustertexte: DGUV zur Vorschrift 2

Drei Fragen, die Unternehmen zuerst klären sollten.

Eine abstrakte Einsatzzeit allein schafft noch keine wirksame Betreuung. Rollen, betriebsspezifischer Bedarf und Folgeaufgaben müssen zusammengeführt werden.

01

Wer ist zuständig?

Der zuständige Unfallversicherungsträger veröffentlicht die für den Betrieb geltende Fassung.

02

Welche Betreuung passt?

Betriebsgröße, Branche und Voraussetzungen beeinflussen Betreuungsform und Umfang.

03

Wie wird zusammengearbeitet?

Betriebsarzt, Sifa und Arbeitgeber benötigen einen laufenden Austausch über Bedarf und Umsetzung.

So wird aus der Vorgabe ein belastbarer Betreuungsprozess.

Die konkrete Ausgestaltung gehört in fachkundige Beratung. Organisatorisch helfen vier klar getrennte Schritte.

  1. Schritt 01

    Geltende Fassung prüfen

    Zuständigen Träger und aktuell in Kraft gesetzte Vorschrift bestimmen.

  2. Schritt 02

    Betrieb einordnen

    Größe, Branche, Gefährdungen und mögliche Betreuungsform fachlich klären.

  3. Schritt 03

    Leistung vereinbaren

    Betriebsarzt, Sifa und Arbeitgeber stimmen Bedarf und Zusammenarbeit ab.

  4. Schritt 04

    Arbeit dokumentieren

    Beratung, Maßnahmen, offene Punkte und Berichte laufend nachvollziehen.

Für den Einzelfall zählt die Fassung Ihres Unfallversicherungsträgers.

Die DGUV veröffentlicht einen Mustertext. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen setzen trägerspezifische Fassungen in Kraft und beraten Mitgliedsbetriebe zur Anwendung. Diese Seite bietet Orientierung, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zur DGUV Vorschrift 2

Was ist der Unterschied zwischen ASiG und DGUV Vorschrift 2?

Das ASiG legt den gesetzlichen Grundrahmen für Bestellung, Aufgaben und Zusammenarbeit von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit fest. Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert den Einsatz und die Betreuungsformen für Mitgliedsbetriebe der Unfallversicherungsträger.

Welche Betreuungsformen gibt es?

Die DGUV nennt je nach Betriebsgröße und Voraussetzungen Regelbetreuung und alternative Betreuung. Welche Variante konkret gilt, ergibt sich aus der Fassung des zuständigen Unfallversicherungsträgers und der betrieblichen Situation.

Was änderte sich mit dem Mustertext 2024?

Die DGUV beschreibt mehr Klarheit und Flexibilität, unter anderem bei digitaler Beratung. Der Mustertext wurde Ende 2024 beschlossen; trägerspezifische Fassungen werden seit 2025 schrittweise in Kraft gesetzt.

Betreuung nicht nur berechnen, sondern organisieren.

Praxly verbindet Betriebsarzt, Sifa und betriebliche Verantwortliche in einem nachvollziehbaren Arbeitsstand.