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Fachwissen · Arbeitssicherheitsgesetz

ASiG: Der gesetzliche Rahmen für Betriebsarzt, Sifa und Zusammenarbeit.

Das ASiG regelt Bestellung, Aufgaben und Zusammenarbeit von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Für Unternehmen ist vor allem entscheidend, wie daraus wirksame Unterstützung im Alltag wird.

Gesetzlicher Grundrahmen

Das Arbeitssicherheitsgesetz schafft Fachrollen – und verlangt ihre wirksame Einbindung.

Das ASiG soll sicherstellen, dass arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse in die betrieblichen Verhältnisse einfließen. Arbeitgeber bestellen dafür Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit und unterstützen sie bei der Aufgabenerfüllung.

Das Gesetz schützt die Fachkunde: Betriebsärzte und Sifas sind bei ihrer fachlichen Anwendung weisungsfrei. Es fordert außerdem ihre Zusammenarbeit, gemeinsame Begehungen und – unter den Voraussetzungen des § 11 – einen Arbeitsschutzausschuss.

Primärquelle: geltender Text des ASiG

Drei Rollen, ein gemeinsames Ziel.

Betriebsarzt und Sifa ersetzen die Verantwortung des Arbeitgebers nicht. Sie bringen unabhängige Fachkunde in Entscheidungen, Begehungen und Prävention ein.

01

Arbeitgeber organisiert

Er bestellt Fachrollen, stellt notwendige Mittel bereit und bleibt für den Arbeitsschutz verantwortlich.

02

Betriebsarzt berät

Die arbeitsmedizinische Fachrolle unterstützt in Fragen des Gesundheitsschutzes.

03

Sifa begleitet

Die sicherheitstechnische Fachrolle berät, beobachtet und wirkt auf geeignete Maßnahmen hin.

Bestellung ist der Anfang, nicht das Ergebnis.

Wirksame Unterstützung entsteht, wenn Fachrollen Informationen erhalten und ihre Empfehlungen in den betrieblichen Prozess einfließen.

  1. Schritt 01

    Fachrollen bestellen

    Aufgaben und organisatorische Einbindung schriftlich und betriebsgerecht festlegen.

  2. Schritt 02

    Information bereitstellen

    Betriebliche Veränderungen, Gefährdungen und relevante Planungen früh teilen.

  3. Schritt 03

    Gemeinsam beraten

    Betriebsarzt, Sifa und Verantwortliche betrachten Maßnahmen aus ihren Perspektiven.

  4. Schritt 04

    Umsetzung verfolgen

    Empfehlungen, Entscheidungen und Wirksamkeit bleiben nachvollziehbar.

Diese Übersicht ersetzt keine rechtliche Prüfung.

Für konkrete Pflichten, Ausnahmen und die Bestellung von Fachrollen sind der aktuelle Gesetzestext, die einschlägige DGUV Vorschrift und fachkundige Beratung maßgeblich.

Häufige Fragen zum ASiG

Wozu verpflichtet das ASiG Arbeitgeber?

Das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber nach seinen Maßgaben, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen und sie bei ihren Aufgaben zu unterstützen. Der konkrete Einsatz wird unter anderem durch die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert.

Welche Aufgaben haben Betriebsarzt und Sifa?

Beide beraten und unterstützen den Arbeitgeber. Betriebsärzte arbeiten insbesondere zu Fragen des Gesundheitsschutzes; Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu Arbeitssicherheit und menschengerechter Arbeitsgestaltung. Das Gesetz beschreibt weitere Beobachtungs-, Untersuchungs- und Mitwirkungsaufgaben.

Wann ist ein Arbeitsschutzausschuss vorgesehen?

§ 11 ASiG sieht grundsätzlich für Betriebe mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss vor, soweit keine andere Rechtsvorschrift etwas Abweichendes bestimmt. Er berät Anliegen des Arbeitsschutzes und tritt mindestens vierteljährlich zusammen.

Zusammenarbeit nach der Bestellung wirksam organisieren.

Praxly schafft einen gemeinsamen Arbeitsstand für Arbeitgeber, Betriebsarzt, Sifa und weitere verantwortliche Rollen.